§219a StGB endlich abgeschafft!

Endlich!

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni die Streichung von §219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Damit fällt endlich das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Ein wichtiger Schritt für die Frauenrechte! Denn es wird immer schwieriger für Frauen, Kliniken und Praxen zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deswegen hatten wir auch in der letzten Legislaturperiode in einem Antrag die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für eine Abschaffung des § 219a einzusetzen. CDU und FDP lehnten dies jedoch ab.

Und übrigens: Die Entscheidung zur Abschaffung von §219a fiel 25 Jahre nachdem die Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland nach langem Kampf unter Strafe gestellt wurde. Meilensteine brauchen eben leider ein wenig länger.

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