Gestaffelter Mutterschutz: Wir wollen Frauen nach einer Fehlgeburt besser unterstützen
Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, leiden nicht nur unter dem Verlust, sondern in der Folge oft auch unter seelischen Belastungen. Doch während Frauen nach einer Totgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz haben, gilt dies nicht nach Fehlgeburten, also in der Regel vor der 24. Schwangerschaftswoche. Auch das Gewicht des Kindes ist dabei von Belang. Doch weder Gewicht noch Zeitpunkt werden der seelischen und körperlichen Belastung für die Frauen gerecht. In einem Antrag […]