PM: „Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch“

Anja Butschkau: „Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch“

Pressemitteilung – 16. April 2024: Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung hat nach einjähriger Beratung ihre Empfehlungen zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Die Kommission empfiehlt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal abgebrochen werden dürfen. Aktuell ist solch ein Abbruch lediglich straffrei gestellt. Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Für uns ist klar, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht ins Strafgesetzbuch gehören. Ich bin froh, dass die Kommission der Bundesregierung das genauso sieht, denn die Entmündigung von Frauen muss endlich ein Ende haben. Sie müssen selbst über ihren Körper bestimmen können und dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Schließlich sind sie es, die auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer ungewollten Schwangerschaft tragen müssen. Es ist ein Skandal, dass unsere Gesellschaft Frauen nicht zutraut, eine verantwortungsvolle Entscheidung über eine ungewollte Schwangerschaft zu treffen. Keine Frau macht sich eine solche Entscheidung einfach. Ich hoffe, dass der Bundestag den Empfehlungen folgen wird. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich an dem gesellschaftlichen Diskurs, der bis dahin geführt werden wird, im Sinne der Frauen beteiligt. Einer solch wichtigen Debatte darf sie sich nicht entziehen! Wir erwarten klare Kante von Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gleichstellungsministerin Josefine Paul.“

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