Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, leiden nicht nur unter dem Verlust, sondern in der Folge oft auch unter seelischen Belastungen. Doch während Frauen nach einer Totgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz haben, gilt dies nicht nach Fehlgeburten, also in der Regel vor der 24. Schwangerschaftswoche.
Auch das Gewicht des Kindes ist dabei von Belang. Doch weder Gewicht noch Zeitpunkt werden der seelischen und körperlichen Belastung für die Frauen gerecht.
In einem Antrag haben wir daher gemeinsam mit der FDP-Fraktion die Landesregierung aufgefordert, eine Initiative zum gestaffelten Mutterschutz für Frauen einzubringen, die von Fehl- oder Totgeburten betroffen sind. Es hat mich gefreut, dass auch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen diesem Antrag zugestimmt haben.
Antrag „Betroffene Frauen bei Fehlgeburten stärker unterstützen – Landesregierung muss sich für gestaffelten Mutterschutz einsetzen!“: rb.gy/cfsbt8