OGS-Rechtsanspruch: Schwarz-Grün begeht Wortbruch

Der Handlungsbedarf im offenen Ganztagsbereich (OGS) ist dringend. Ab August 2026 haben Eltern und Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS. Die Landesregierung hat bisher keine verbindlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um diesen Rechtsanspruch effektiv umzusetzen.

Erstaunlich war, was Schulministerin Dorothee Feller und Familienministerin Josefine Paul nun in einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz bekanntgaben: Unter Schwarz-Grün wird es kein Ganztagsgesetz mehr geben. Stattdessen wird lediglich ein Erlass von beiden Ministerien zum 1. August 2026 in Kraft treten, der jedoch keine signifikanten Verbesserungen bringen wird. Auch für den notwendigen Platzausbau bleiben die Rahmenbedingungen schlecht. Die Pro-Kopf-Pauschalen bleiben dramatisch unterfinanziert und die Investitionsmittel des Landes sind viel zu niedrig angesetzt. Dies wird weder ausreichen, um die nötige Qualität noch die Quantität der Ganztagsplätze sicherzustellen. Kurz: Die Verantwortung wird an die zukünftige Landesregierung weitergereicht. Und nicht nur das – sie bricht damit ein Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag.

Ohne klare gesetzliche Vorgaben und Investitionen in den Ganztag werden Kommunen und Träger im Regen stehen gelassen. Darin sind sich alle Expert*innen einig. Das Regierungshandeln von Schwarz-Grün wird so zu einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels im OGS-Bereich, zu Kürzungen bei Betreuungszeiten und schlimmstenfalls zur Schließung ganzer Gruppen führen. Nicht auszuschließen ist, dass Träger sich komplett aus dem OGS-Bereich rausziehen. Insbesondere Familien aus sozial benachteiligten Städten und Stadtteilen sind die Leidtragenden dieser unzureichenden Politik.

Entschließungsantrag „Historische Chance nicht verspielen – Ganztag darf nicht mehr Glückssache sein, Landesregierung muss Bildung für alle ermöglichen!”: rb.gy/fq3wkk

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