Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch
Die SPD-Landtagsfraktion NRW hat in dieser Woche ein Positionspapier zum Thema Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Sie fordert die Abschaffung der Paragrafen 218 und 219. Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch! Sie fordert ein Selbstbestimmungsrecht für Frauen statt Bevormundung und Kriminalisierung. Selbstbestimmung statt Bevormundung! Der heutige Paragraph 218 StGB entstammt dem Reichsstrafgesetzbuch aus dem Jahr 1871. Seit 150 Jahren werden Schwangerschaftsabbrüche entsprechend der Rechtslage als Straftat eingeordnet und somit als kriminelle Handlung bewertet. Diese Form der Kriminalisierung steht dem […]