Wie hilft die Landesregierung eigentlich in Not geratenen Kleingartenvereinen?

In der letzten Woche erreichte uns die erste Meldung von einem Kleingartenverein, der sich aufgrund steigender Energiekosten in seiner Existenz bedroht sieht. Wie bei anderen Vereinen und sozialen Einrichtungen auch, stehen auch die Kleingartenvereine vor der großen Herausforderung dies zu stemmen. Im Fall des Kleingartenvereins Hafenwiese in der Dortmunder Nordstadt haben sich die Energiekosten verdreifacht. Das können sich 45 Mitglieder nicht mehr leisten. Damit muss der Verein in Vorkasse gehen.

Kleingärten sind Orte des sozialen Miteinanders, des Umweltschutzes und grüne Oasen in den Städten, die positive Auswirkungen auf das Mikroklima und die Biodiversität vor Ort haben. Nicht umsonst haben Kleingärten Verfassungsrang in Nordrhein-Westfalen. So lautet der Artikel 29, Absatz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen: „Die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen sind zu fördern.“ Kleingartenvereine sollen gerade Menschen mit niedrigem Einkommen ermöglichen, ein eigenes Gartenstück zum Zwecke der Selbstversorgung und Erholung zu bewirtschaften. Durch steigende Kosten wird dies für Menschen mit niedrigen Einkommen jedoch immer unerschwinglicher. Besagter Kleingartenverein Hafenwiese liegt in der Nordstadt, der Dortmunder Stadtbezirk mit der mit Abstand höchsten Armutsquote und der höchsten Bevölkerungsdichte. Gerade hier erfüllen Kleingärten eine umso wichtigere soziale und ökologische Funktion.

Wenn sich Menschen mit kleinen Einkommen nun nicht mehr ihren Garten leisten können, sehe ich das Land in der Verantwortung, Vereine und Kleingärtner*innen u unterstützen. Ich habe deshalb in meiner Funktion als Ansprechpartnerin der SPD-Landtagsfraktion für das Kleingartenwesen eine Kleine Anfrage gestellt, wie das Land in solchen Fällen helfen wird. 

  • Kleine Anfrage „Dortmunder Kleingartenverein aufgrund steigender Energiekosten in Existenznot – was tut die Landesregierung?“: bit.ly/3YyDRve

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