Stadt Dortmund kündigt Familien den OGS-Platz: Rechtsanspruch auf darf nicht auf dem Rücken berufstätiger Familien umgesetzt werden

Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) schrittweise in Kraft. Zunächst gilt er für alle Kinder, die neu in die erste Klasse eingeschult werden. Was eigentlich ein wichtiger familien-, bildungs- und gleichstellungspolitischer Fortschritt sein sollte, droht in der Praxis jedoch zu einem massiven Problem für viele Familien zu werden.

Nach Berichten von Betroffenen kommt es in Dortmund dazu, dass Kindern aus höheren Grundschuljahrgangsstufen bereits bestehende OGS-Plätze gekündigt werden, um diese Plätze an Erstklässlerinnen und Erstklässler zu vergeben, die ab dem kommenden Schuljahr einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.

„Im Grunde ist das ein familien- und bildungspolitischer Gau“, sagt die Dortmunder Landtagsabgeordnete Anja Butschkau (SPD). „Es kann nicht sein, dass Kinder, die seit Jahren verlässlich in der OGS betreut werden, nun ihren Platz verlieren, weil den Kommunen Geld und Ressourcen fehlen, den Rechtsanspruch umzusetzen. Doch die Landesregierung scheint das Problem nicht ernst zu nehmen. Das ist ein bildungs- und familienpolitischer Offenbarungseid, der respektlos gegenüber berufstätigen Eltern ist. Das ist ein Musterbeispiel sozialer Ungerechtigkeit.“

Besonders betroffen seien Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind, ein oder beide Elternteile jedoch nicht in Vollzeit arbeiten. Für sie bedeute der Verlust eines OGS-Platzes häufig, dass Arbeitszeiten reduziert oder Beschäftigungen ganz aufgegeben werden müssten.

„Für die Betroffenen ist das eine Katastrophe. Und in den allermeisten Fällen trifft das vor allem Frauen, die nach wie vor den größten Teil der Care-Arbeit übernehmen. Damit wird aus dem Versagen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auch ein gleichstellungspolitisches Problem. Statt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, droht das Gegenteil“, so Butschkau.

Mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung will die Dortmunder Abgeordnete nun Klarheit darüber gewinnen, wie viele Kinder in Dortmund und anderen Kommunen von Kündigungen bestehender OGS-Plätze betroffen sind, welche alternativen Betreuungsmöglichkeiten es gibt und wie groß der zusätzliche Bedarf an OGS-Plätzen tatsächlich ist. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist richtig und wichtig. Aber Bund und Land hätten die Kommunen längst so ausstatten müssen, dass neue Plätze auch geschaffen werden können. Stattdessen werden bestehende Angebote umverteilt und Familien dadurch gegeneinander ausgespielt. Das ist das Gegenteil von Verlässlichkeit.“

Zur Kleinen Anfrage „Rechtsanspruch auf dem Rücken berufstätiger Familien. Kündigung bestehender OGS-Plätze verschärft Betreuungsnot und ist ein Rückschritt in der Gleichstellung von Frauen“: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-19318.pdf

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