Jede Frau, die Opfer von Gewalt wurde, muss unkompliziert ein Obdach in einer Hilfeeinrichtung finden können

Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen - Rede Anja Butschkau - Landtag NRW

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Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist Alltag in Deutschland. Vor ein paar Tagen hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey die Kriminalstatistik zur häuslichen Gewalt veröffentlicht. Zu rund 138.893 Anzeigen kam es 2017, nachdem es zu Gewaltausbrüchen innerhalb der Ehe oder Partnerschaft kam. In 113.965 der Fälle war das Opfer eine Frau. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein. Etwa alle zwei bis drei Tage wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Das sind Zahlen, die in ihrer Dimension erschrecken. Jede vierte Frau wird Schätzungen zufolge im Laufe ihres Lebens Opfer einer Gewalttat, sei es durch den Partner oder durch andere Männer.

Vor einer Woche fand der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen statt. Rund um diesen Gedenktag finden im ganzen Land immer wieder Aktionen und Veranstaltungen statt, um auf dieses brisante Thema hinzuweisen und die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren. So habe ich am 24.11. – einen Tag vor dem eigentlichen Gedenktag – an einer Veranstaltung des Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund teilgenommen. Mit der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes wurde eine Fahne vor dem Dortmunder Rathaus gehisst, um auf die Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Wenige Tage später haben wir die Aktion auch mit dem Ausschuss für Gleichstellung und Frauen vor dem Landtag wiederholt.

Doch im Mittelpunkt stand dann für mich am Freitag die Aktuelle Stunde im Landtag zu dem Thema. Hier habe ich erneut die Position der SPD vertreten: Jede Frau, die Opfer von Gewalt wurde und Hilfe in der Not sucht, muss unkompliziert ein Obdach in einer Hilfeeinrichtung finden können. Die Realität sieht aber anders aus. Die Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen müssen jede zweite hilfesuchende Fraue abweisen, weil es keine freien Plätze gibt.

Zwar hat die Landesregierung für das nächste Jahr angekündigt, mindestens 50 zusätzliche Frauenhausplätze schaffen zu wollen, aber leider reicht dies bei Weitem nicht aus. Bereits im Mai haben wir das Thema im Landtag debattiert. Die Bundesrepublik Deutschland hat 2017 das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – die sogenannte Istanbul-Konvention – unterzeichnet. Dieses definiert eine große Anzahl an Zielen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Dabei geht es unter anderem auch um die Frauenhausplätze. Die Konvention nennt als Ziel einen Frauenhausplatz je 10.000 Einwohnern. Dies würde für NRW bedeuten, dass wir knapp 1.800 Plätze benötigen würden. Aktuell gibt es 571 Plätze.

Daher haben wir nun für die Haushaltsberatungen 2019 einen Änderungsantrag erarbeitet. Wir wollen weitere 8,5 Millionen Euro in das Hilfesystem stecken, um eine genügende Anzahl Frauenhausplätze zu finanzieren.

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