Haushalt 2018: Mitte-Rechts-Koalition scheitert an den eigenen Ansprüchen
Am heutigen Mittwoch, den 17. Januar, wird in dritter und abschließender Lesung über den Haushalt 2018 beraten. Der vorliegende Haushalt legt Zeugnis über die Ambitions- und Planlosigkeit dieser Landesregierung ab. Und dies obwohl die finanziellen Rahmenbedingungen in NRW ideal sind: Das Wirtschaftswachstum beträgt rund zwei Prozent, die Arbeitslosenquote liegt mit sieben Prozent auf dem niedrigsten Stand seit 25 Jahren und die Steuereinnahmen sind Ende 2017 um 2,9 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Trotz alledem: Die Investitionsquote des Landes steigt nicht, sie sinkt. Die SPD-Fraktion tritt für Zukunftsinvestitionen in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft ein. Wir haben deshalb zusätzliche Mittel für die Altenpflegeausbildung, den sozialen Arbeitsmarkt und die gleiche Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern beantragt. Die Kommunen wollen wir mit 255 Millionen Euro zusätzlich unterstützen.
100 Jahre Frauenwahlrecht: Würdigung und Selbstverpflichtung zugleich!
Das hundertste Jubiläum des Frauenwahlrechts in Deutschland ist ein guter Anlass, um sich in Erinnerung zu rufen, welcher Kraftaufwand zur Umsetzung dieses Recht erforderlich war. Der engagierte Kampf vieler Frauen für ihre Rechte hat trotz enormer Widerstände zahlreiche Fortschritte nach sich gezogen. Das Frauenwahlrecht und die Gleichberechtigung sowie Gleichstellung der Geschlechter sind untrennbar mit der Geschichte der Sozialdemokratie verbunden. Doch auch hundert Jahre nach Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts sind Frauen in politischen Ämtern stark unterrepräsentiert. In unserem Antrag setzen wir uns auch deshalb für bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und politischem Mandat ein. (Drucksache 17/1664)
Digitalisierung an Schulen: Digitale Ausstattung von Schulen verbessern
Es besteht großer Handlungsbedarf bei der digitalen Ausstattung der Schulen in NRW, darauf verweist die jüngst veröffentlichte Studie „Schule digital“ der Deutschen Telekom Stiftung. Eine gute technische Infrastruktur in den Schulen Nordrhein-Westfalens ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Schülerinnen und Schüler digitale Anwendungskompetenzen und kritische Medienkompetenz, zum Beispiel einen sorgfältigen Umgang mit den eigenen Daten, erlangen können. Neben der Versorgung der Schulen mit schnellem Internet muss auch die technische Ausstattung der Klassenzimmer verbessert werden. Um dies zu gewährleisten, müssen sowohl eine Bundesförderung als auch eine entsprechende Kofinanzierung zwischen Bund und Land eingerichtet werden. (Drucksache 17/1667)
Martinstradition: Aufnahme in die Liste des UNESCO-Kulturerbes unterstützen
Im Oktober 2017 haben 73 St. Martins Vereine aus dem Rheinland einen Antrag an die UNESCO* auf den Weg gebracht, mit dem die rheinischen St. Martins-Umzüge als immaterielles Kulturerbe anerkannt werden sollen. Der fraktionsübergreifende Antrag von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt dieses Anliegen. Der Martinstag wird als Fest des Martin von Tours am 11. November in vielen Ortschaften im Rheinland mit Umzügen gefeiert. Die Anerkennung der Umzüge als immaterielles Kulturerbe soll zeigen, wie wertvoll und unterstützenswert diese über 150 Jahre alte Tradition ist. (Drucksache 17/1663)
*Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Frühkindliche Bildung: Grundlegende Reform der Kita-Finanzierung in NRW
Die SPD-Fraktion fordert, dass Kitas statt der Kindpauschalen künftig einen Sockelbetrag erhalten, der die Gesamtkosten für die Zahl ihrer Regelplätze im Umfang von mindestens 30 Stunden als feste Einrichtungsfinanzierung absichert. Das Land soll mit 70 Prozent den Großteil dieses Sockels finanzieren. Der Sockel soll Kommunen und Träger in ihren Finanzierungsanteilen entlasten und Eltern von den Gebühren befreien. Ergänzt wird der Sockel um einen belegungs-, einrichtungs- und sozialraumabhängigen Zuschuss je Kind, der die weiteren Kosten deckt und ungleiche Voraussetzungen in den Kitas ungleich behandelt. An diesem Zuschuss soll sich das Land finanziell wie bisher mit rund 35 Prozent beteiligen. Ziel dieses neuen Finanzierungsmodells ist es, die Qualität in der frühkindlichen Bildung zu erhöhen. (Drucksache 17/1666)
Digitalisierung der Arbeitswelt: Schutzrechte der Beschäftigten stärken
Mit dem Arbeitszeitgesetz werden Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und Mindestdauer von Ruhezeiten und Pausen geregelt. Die Sozialpartner können davon abweichende Regelungen vereinbaren. Die Mitte-Rechts-Koalition hält das Arbeitszeitgesetz vor dem Hintergrund der Digitalisierung für nicht mehr zeitgemäß und will es durch eine Initiative im Bundesrat entkernen. Als zukünftiger Maßstab soll Beschäftigten nur die EU-Arbeitszeitrichtlinie dienen, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Die Richtlinie enthält keinerlei Vorgaben zur täglichen Arbeitszeit. Das lehnt die SPD-Fraktion ab. Wir fordern stattdessen die Landesregierung dazu auf, die Herausforderungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt so zu gestalten, dass die die Schutzfunktion des Arbeitsrechts nicht geschwächt wird. (Drucksache 17/1665)