„100-Prozent-Finanzierung für den Schutz von Frauen und Kindern sicherstellen“

PRESSEMITTEILUNG: Aktuell läuft die Verbändeanhörung für das Gewalthilfegesetz NRW. Im Entwurf ist eine Eigenbeteiligung der Träger des Frauenschutzsystems für den Gewaltschutz in NRW vorgesehen. Das Netzwerk NRW gegen Gewalt an Frauen kritisiert in einem offenen Brief an die Landesregierung diese Regelung. Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem Gewalthilfegesetz ist klar geregelt, dass die Länder die Verantwortung für ein verlässliches Frauenschutzsystem tragen. Für uns bedeutet das eindeutig, dass die Landesregierung auch die Kosten vollständig übernehmen muss.

Schon heute sind viele Träger darauf angewiesen, Finanzierungslücken durch Spenden oder kommunale Zuschüsse zu schließen. Gerade kleinere, autonome Einrichtungen geraten dadurch immer wieder in wirtschaftliche Existenznöte. Wenn die Landesregierung auch künftig eine Eigenbeteiligung der Träger verlangt, gefährdet sie damit die Stabilität und Verlässlichkeit des gesamten Hilfesystems. Es bleibt völlig offen, wie sie unter diesen prekären Bedingungen ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag gerecht werden will.

Wir fordern deshalb, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommt und das Hilfesystem dauerhaft und kostendeckend finanziert. Gewaltschutz darf nicht zulasten der Frauen, ihrer Kinder und Mädchen gehen, die Schutz und Unterstützung benötigen. Ab 2032 besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Diesen Anspruch wird das Land nur gemeinsam mit starken und finanziell abgesicherten Trägern erfüllen können.“

Der offene Brief des „NRW Netzwerk gegen Gewalt an Frauen“:

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