­­­Welchen Einfluss haben Justizminister Limbach und die Staatskanzlei auf die Besetzung der Leitung des Oberverwaltungsgerichts genommen?

Diese Frage beschäftigt uns jetzt seit einigen Wochen. Klarheit haben wir nach einer Sondersitzung des Rechtsausschusses, einer Befragung im Landtag und einer aktuellen Stunde immer noch nicht.

Im Gegenteil, es wird immer dubioser: Dass Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) eine klare Präferenz für eine der Bewerberinnen hatte – einer ehemaligen Richterkollegin und Duz-Freundin – ist eindeutig. Belegt wurde auch, dass er mit allen Bewerber*innen Vier-Augen-Gespräche geführt und einem konkurrierenden Bewerber „freundlich“ von einer Bewerbung abgeraten hatte.

Und jetzt verplappert sich der Minister und Chef der Staatskanzlei Nathaniel Liminski (CDU), dass auch er mit zwei Bewerber*innen in Kontakt stand: Diese wollten bei ihm, für sich werben.

Das ist hochproblematisch: Denn die Auswahl von hohen Vertreter*innen der unabhängigen Justiz muss unabhängig von politischer Einflussnahme erfolgen. Im Beamtendeutsch: Es gilt das Prinzip der Bestenauslese. Ganz offensichtlich glaubten aber selbst die Bewerber*innen nicht mehr an ein unabhängiges Verfahren und versuchten es deshalb auf dem Weg der persönlichen Vorsprache.

Die Justiz darf nicht weiter Schaden nehmen! Der Verdacht auf politische Einflussnahme muss dringend aufgeklärt werden. Deshalb überlegen wir noch, ob ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Vorfälle aufarbeiten sollte.

Antrag der SPD-Fraktion auf Aktuelle Stunde: rb.gy/3q4p7v

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