Seit vielen Jahren heißt es: Wohnen ist die neue soziale Frage. Und das stimmt: Immer mehr Menschen, vor allem Familien mit Kindern, finden keine bezahlbare Wohnung mehr. Genauso lange ist bekannt, dass NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) von Mieterschutz nur wenig hält. Deshalb hat sie hier lange nur das unternommen, wozu sie von Bundesseite gesetzlich verpflichtet war.
Da klingt es wie ein unverhoffter Segen, dass die Landesregierung jetzt die Mieterschutzverordnung von 18 auf 57 Kommunen ausgeweitet hat. Auch Dortmund wird endlich in die Verordnung einbezogen. In Dortmund gibt es künftig eine Mietpreisbremse und eine verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Doch ein Befreiungsschlag ist das nicht. Dortmund ist die einzige Stadt im Ruhrgebiet, für die die Verordnung gilt, obwohl auch Essen, Bochum, Mülheim und Oberhausen starke Mietsteigerungen zu verzeichnen haben.

Angesichts der großen Probleme auf dem Mietmarkt ist diese neue Mieterschutzverordnung weiterhin eine Mieterschutzvermeidungsverordnung, weil sie in vielen Städten die Menschen weiterhin nicht schützt. Wir fordern deshalb dringende Verbesserungen: Die jetzige Verordnung beruht auf Daten aus den Jahren 2019 bis 2022 – und das obwohl neuere Daten aus 2024 vorliegen. Mit ihnen würden mit 95 Städten und Gemeinden erheblich mehr Kommunen als angespannte Mietmärkte eingestuft. Außerdem wird den Kommunen weiterhin die Möglichkeit verwehrt, effektiv gegen Umwandlungen von Mietwohnungen in Wohneigentum vorzugehen. Deshalb fordern wir die Aufnahme einer „Umwandlungssperre“ nach §250 Baugesetzbuch in die NRW-Mieterschutzverordnung, um Mieter*innen wirksam vor Umwandlung ihrer Mietwohnung in Wohneigentum zu schützen. Jeder Fall, in dem Vermieter*innen eine solche Umwandlung vornehmen wollen, müsste dann erst behördlich genehmigt werden.
SPD-Antrag „Mieterschutzvermeidung und kein Ende: Die Mieterschutzverordnung der Landesregierung ist dringend nachzubessern!“: rb.gy/lus2px