Paragraf 219a abschaffen
Ende November wurde eine Ärztin vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Sie hatte gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches verstoßen. Im Grunde soll dieser Paragraf verhindern, dass Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen für diese werben. Nun hat die verurteilte Ärztin aber nicht für Schwangerschaftsabbrüche geworben, sondern lediglich auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Informationen und Beratung sind vor einem Schwangerschaftsabbruch von enormer Wichtigkeit. Frauen, die sich in einer schwierigen sozialen, psychischen, emotionalen aber auch […]
















