Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen

Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht. Daher haben die Staaten Europas unter der Federführung des Europarats im Jahr 2011 das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland hat sie Ende 2017 ratifiziert. Auch in Nordrhein-Westfalen sollten wir uns nun daran setzen, um unsere Hilfe- und Präventionsstrukturen in Anbetrecht der Istanbul-Konvention weiterzuentwickeln. Wir haben in den letzten Jahren unter Rot-Grün die Frauenberatungsstellen und […]