Zuerst dachte ich, der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Pandemiegesetz solle ein verfrühter Aprilscherz sein. Nicht etwa, weil er am 1. April im Landtag beraten werden sollte. Die aktuelle Lage ist zu ernst für Aprilscherze. Das Pandemiegesetz geht nicht nur mir viel zu weit. Es soll die Landesregierung ermächtigen, in einem vom Bundestag ausgerufenen nationalen oder in einem vom Landtag ausgerufenen landesweiten Pandemiefall, tiefgreifende Grundrechtseinschränkungen ohne die Beteiligung des Landtags zu ermöglichen. Zum Beispiel sollten Menschen mit einer medizinischen oder pflegerischen Ausbildung, auch aus dem Ruhestand heraus, zum Einsatz zwangsverpflichtet werden und medizinisches Material enteignet werden können. Der Gesetzentwurf strotzte nur so von juristischen Fehlern. Dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte, das konnte sogar ein staatsrechtlicher Laie erkennen.
Ich finde zudem, dass man solche tiefgreifenden Grundrechtsbeschneidungen nicht per Rechtsverordnung der Landesregierung diktieren darf. Der Landtag kann jederzeit kurzfristig zu einer Sitzung zusammen kommen und über solche Maßnahmen beraten. Unser Parlament ist und wird auch zukünftig arbeitsfähig sein. Wir brauchen keine Entmündigung durch die Landesregierung.
Die Debatte um das Gesetz entwickelte seltsame Züge. Landesregierung und die Regierungsfraktionen wollten das Gesetz zunächst ohne Debatte im Plenum, ohne Beratung in den Ausschüssen und ohne Anhörung von Sachverständigen am 1. April durch den Landtag peitschen. Da haben wir natürlich nicht mitgespielt. Der öffentliche Druck stieg sogar dermaßen an, dass weder Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) noch Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) sich in der Landtagsdebatte am Mittwoch noch für den Gesetzentwurf in der Fassung stark machen wollten. Laschet betonte, dass es ihm wichtig sei, dieses Gesetz zusammen mit der Opposition umzusetzen, was angesichts des zunächst gewählten Verfahrens wenig glaubwürdig erschien. Stamp erzählte stolz von seinen Beratungen mit dem früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum, der ihn von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugte. Nachhilfe hat ja noch nie geschadet…
Am Montag werden wir nun doch eine Anhörung zu dem Gesetz durchführen und damit einem solch weitreichenden Gesetz die notwendige parlamentarische Gründlichkeit gewähren.