Landesregierung schleift den Mieterschutz in NRW

Der von der Landesregierung angekündigte Abbau des landesrechtlichen Mieterschutz in NRW geht weiter. Ein von Bauministerin Ina Scharrenbach vorgestelltes Gutachten zu vier landesrechtlichen Mieterschutzverordnungen ist eine Mogelpackung. Diese Auftragsarbeit geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen in Nordrhein-Westfalen vorbei. Es ist erschreckend, mit welchem Zynismus über die sozialen Belange der Mieterinnen und Mieter in NRW hinweggegangen wird. Die Behauptung der Ministerin, in NRW gebe es kein Problem mit Mieten, ist blanker Hohn. Die Erfahrung der Mieterschutzvereine in NRW ist eine andere. Diese Landesregierung vertritt nicht die Interessen der mehr als 10 Millionen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen in Mietwohnungen leben.

Mieterschutz Mieterschutzverordnung NRW Dortmund

Die handwerklichen Grundlagen des Gutachtens sind alles andere als sachgerecht. Insbesondere die Heranziehung von Bundesdurchschnittszahlen und Durchschnittswerten des Landes Nordrhein-Westfalen machen überhaupt keinen Sinn. Jede*r weiß, dass es in NRW erhebliche Unterschiede auf den Wohnungsmärkten im ländlichen Raum und in den städtischen Ballungszentren gibt. Insofern ist es absurd, Wohnkostenbelastungen anhand des Bundesdurchschnitts für Nordrhein-Westfalen zu errechnen. Das gilt auch mit Blick auf das Einkommensniveau, das in NRW vergleichsweise niedriger liegt als im Bundesdurchschnitt. Es wäre handwerklich seriös und politisch integer gewesen, bei Ermittlung der Wohnkostenbelastungen das Verhältnis von verfügbarem Nettoeinkommen zu Wohnkosten der Menschen in NRW in den Blick zu nehmen. Das ist scheinbar bewusst nicht erfolgt. Im Ergebnis ist damit ein Großteil der sozialen Problemlagen, die wir insbesondere in unseren Städten haben, im Vorfeld ’statistisch bereinigt‘ worden.

Eine weitere Schleifung des Mieterschutz konnten wir in den letzten Tagen erleben. Die Umwandlungsverordnung, die zunächst bis zum 27.03.2020 befristet war, wurde ohne jede Beteiligung des Parlamentes im Schatten der Corona-Krise abgeschafft. Diese Verordnung schützte Mieter*innen vor Umwandlung ihrer angestammten Wohnung in eine teure Eigentumswohnung.  Die Landesregierung wird nun eine Mieterschutzverordnung vorlegen, in der die Gebietskulisse verkleinert ist und nur noch 18 von 396 Kommunen des Landes Berücksichtigung finden. Diese werden wir genau prüfen und eine umfangreiche parlamentarische Befassung des Landtags dazu beantragen.

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