Frauenmangel in der Kommunalpolitik

Frauen können alles – ja, auch (Kommunal-) Politik! Leider ist diese Selbstverständlichkeit noch längst nicht in der Realität angekommen. Die Kommunalwahl in NRW am 13.09.2020 hat gezeigt, dass die Gleichstellung von Mann und Frau in der Politik immer noch ein ungelöstes Problem darstellt.

Denn: Frauen sind in Kommunalparlamenten nach wie vor unterrepräsentiert. Von Parität kann auf kommunaler Ebene ebenso wenig die Rede sein, wie auf Landesebene, wo der Frauenanteil unter den Abgeordneten in dieser 17. Wahlperiode lediglich 27,1% beträgt. Laut Recherchezentrum Correctiv ist der Anteil von Frauen in den Kommunalparlamenten zwar im Vergleich zur Kommunalwahl 2014 von 30,1% auf 34,4% gestiegen[1]. Das entspricht aber bei Weitem nicht dem Anteil der Frauen in der Gesamtbevölkerung von 51,5%. Somit ist über die Hälfte der Bevölkerung nicht ausreichend in der Kommunalpolitik repräsentiert. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist das eine beschämende Bilanz. Dieser Missstand muss endlich behoben werden!

Schon lange fordern die Landtagsfraktionen der SPD und der Grünen daher die Einführung eines Paritätsgesetzes  auf Landesebene, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei den Landtagswahlen sicherzustellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits seit November 2019 vor und befindet sich aktuell im Beratungsprozess.

https://www.facebook.com/watch/?v=2440211809559632
Hier seht ihr meine Rede im Plenum vom 14.11.2019 zur Einführung des Paritätsgesetzes

NRW steht auf Bundesebene mit dem Vorhaben, ein solches Gesetz einzuführen, nicht alleine da. Brandenburg beschloss als erstes Bundesland Anfang 2019 ein Paritätsgesetz. Thüringen folgte zwar kurz darauf, das Gesetz wurde aber nach einer Klage der AfD vom Landesverfassungsgericht im Juli dieses Jahres gekippt. Ein Rückschritt in der Debatte um mehr Gleichstellung in der Politik, aber ganz bestimmt kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken.

Denn die Richter*innen des thüringischen Landesverfassungsgericht waren durchaus unterschiedlicher Meinung über die Verfassungsmäßigkeit des thüringischen Paritätsgesetzes. Drei der neun Richter*innen stimmten für das Paritätsgesetz. Am Ende wird es darauf hinaus laufen, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss, welcher Verfassungsauftrag höher wiegt: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder die Freiheit, für jeden Listenplatz kandidieren zu können und die Freiheit der Parteien, frei über die Gestaltung ihrer Kandidat*innenlisten zu verfügen.

Nichtsdestotrotz halten wir in Nordrhein-Westfalen an unserem Einsatz für ein Paritätsgesetz fest. Die Kommunalwahl hat uns nur noch einmal darin bestärkt, dass der Kampf für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Politik unerlässlich ist. Fortschrittsfeindliche Bestrebungen der AfD werden uns dabei nicht aufhalten, nein, sie spornen uns nur noch mehr an!

Um den landesweiten Missstand an Parität in den Kommunalparlamenten deutlich sichtbar zu machen, habe ich letzte Woche drei Kleine Anfragen zum Thema „Frauenmangel in der Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen“ eingebracht. In diesen bitte ich die Landesregierung um Auskunft über den Frauenanteil unter den Hauptverwaltungsbeamt*innen sowie in den Kommunalparlamenten der Kreise und der kreisfreien Städte nach der Kommunalwahl 2020. Es kann nicht sein, dass wir einfach zuschauen, wie Frauen strukturelle Benachteiligungen bei der Besetzung politischer Ämter erfahren. Der Landtag muss hier Haltung zeigen und handeln!

Ich werde mich weiter für die Stärkung von uns Frauen in der Politik einsetzen und die Gleichstellung auf allen Ebenen konsequent einfordern. Denn Frauen können alles – genauso wie Männer!


[1] vgl. A. Ricci, M. Donheiser: „Kommunalwahlen in NRW zeigen, wie wichtig CDU-Diskussion um Frauenquote ist“. In: https://correctiv.org/aktuelles/2020/09/25/kommunalwahl-nrw-cdu-diskussion-frauenquote-gerechtigkeit-feminismus/, erstellt am 25.09.2020, zuletzt abgerufen am 08.10.2020.

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