Festakt 100 Jahre Frauenwahlrecht – Meilenstein und Selbstverpflichtung zugleich!

„Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, so lautete das Motto des ersten Internationalen Frauentags 1911. Sieben Jahre später war es dann soweit: Dank des Einsatzes starker sozialdemokratischer Frauen wie Marie Juchacz wurde im November 1918 das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Frauen durften fortan nicht nur wählen, sondern auch selbst für ein politisches Mandat kandidieren. Ein Meilenstein der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Frauen haben das Recht, sich politisch zu beteiligen, zu wählen und gewählt zu werden. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Wir sind heute – 100 Jahre später – immer noch weit von einer zufriedenstellenden Gleichstellung in der Politik entfernt. In den kommunalen Parlamenten in NRW sind nicht einmal 30 Prozent der Mandate von Frauen besetzt. Das Ziel sollte aber die tatsächlich gleichberechtigte politische Parti- zipation aller Bürgerinnen und Bürger sein. Doch welche Hürden gilt es zu überwinden, um eine paritätische Vertretung der Geschlechter in der Politik zu realisieren? Welche Rollen spielen dabei die Arbeitswelt, gesellschaftliche Entwicklungen oder aber die politischen Rahmenbedingungen selbst? Brauchen wir ein Paritätsgesetz, um die gleich- berechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu erreichen?

Über die unterschiedlichen Aspekte der politischen Partizipation von Frauen möchten wir gerne mit Ihnen diskutieren und laden Sie ganz herzlich zum Empfang der SPD-Fraktion ein.

Dienstag, 27. November 2018, 18.30 Uhr
Landtag Nordrhein-Westfalen
Fraktionssaal der SPD-Landtagsfraktion (E3D01)
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

Anmeldung unter: www.machen-wir.de/festaktfrauenwahlrecht

Material:

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