Rückblick auf die Plenarwoche

„Entfesselungspaket“: Zusätzliche Öffnungszeiten belasten die Beschäftigten

Kernstück des von der Mitte-Rechts-Koalition eingebrachten „Entfesselungspakets I“ ist die Überarbeitung des Ladenöffnungsgesetzes. Das bisherige Ladenöffnungsgesetz bietet aus Sicht der SPD ausreichend Möglichkeiten für Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen. Das Gesetz war Basis für einen konstruktiven Dialog zwischen Gewerkschaften, Einzelhandel und Kommunen. Diesen Dialog hat die Mitte-Rechts-Koalition aufgegeben und will nun die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unter Verletzung des verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagschutzes durchsetzen. Zusätzliche Öffnungen an Sonn- und Feiertagen belasten die Beschäftigten und bringen im Wettbewerb mit 24 Stunden und an 365 Tagen geöffneten Online-Angeboten keine Vorteile. Zudem drohen den Kommunen weiter zahlreiche Klagen. Durch den einseitigen Abbruch des Dialogs durch die Landesregierung rückt ein Rechtsfrieden in weite Ferne. Bei Ministerpräsident Laschet, der selten müde wird, die christlichen Wurzeln seiner Partei zu betonen, steht die christliche Sonntagsruhe hinter der ideologischen Marktentfesselung zurück.

Offene Ganztagsschule: Umsetzung des Rechtsanspruchs muss geplant sein

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird der individuelle Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung bis 2025 angekündigt. Vor diesem Hintergrund muss die schwarz-gelbe Landesregierung schnellstmöglich ein Konzept erarbeiten, wie der Rechtsanspruch umsetzbar ist. Weiterhin ist es erforderlich, die Offene Ganztagsschule auch inhaltlich weiterzuentwickeln. Zu dem Thema ist von der Mitte-Rechts-Koalition in NRW bislang nur wenig zu hören. Bei der Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung ab einem Jahr hat  das   Land   NRW seinerzeit   einen   Krippen-Gipfel   einberufen.   Dies   muss   analog   auch   für   den Rechtsanspruch  auf  Ganztag  durchgeführt  werden.  Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bedarf einer gründlichen und soliden Planung. (Drucksache 17/2164)

Demokratieförderung: Kommunale Präventionsstrukturen dauerhaft unterstützen

Die Zivilgesellschaft muss nachhaltig gestärkt werden, um Demokratie in der Gesellschaft zu festigen. Prävention muss ermöglicht werden, um letztlich auch Extremismus vorzubeugen. Die SPD-Fraktion schlägt deshalb vor, die finanziellen Mittel zur Demokratieförderung zu verstetigen, um die etablierten und bewährten Präventionsstrukturen in den Kommunen dauerhaft zu unterstützen. Wir setzen uns weiterhin für ein bundesweites Demokratiefördergesetz ein, das einen gesetzlichen Rahmen schafft und den zivilgesellschaftlichen Akteuren die nötige finanzielle und rechtliche Sicherheit gibt. Davon würde auch Nordrhein-Westfalen profitieren. Auch wenn unser Antrag abgelehnt werden wird, werden wir uns auch künftig für konkrete Verbesserungen im Bereich der Demokratieförderung starkmachen. (Drucksache 17/508)

Kriminalitätsbekämpfung stärken: Angriffe mit Stichwaffen statistisch erfassen

In jüngerer Zeit gab es häufiger Berichte über zum Teil tödlich verlaufende Angriffe mit Messern oder anderen Stichwaffen. Sowohl in Polizeikreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit ist dabei vielfach der Eindruck entstanden, dass der Einsatz solcher Waffen
insbesondere bei jugendlichen Tätern zugenommen hat und teilweise aus geringfügigsten Anlässen erfolgt. Auf Anfrage der SPD konnte die Landesregierung nicht beantworten, in welcher Häufigkeit Angriffe mit Stichwaffen verübt wurden; dies werde, so die Landesregierung, bisher nicht statistisch erfasst. Klar ist: Kriminalität kann nur dann wirksam bekämpft werden, wenn alle relevanten Fakten und Hintergründe über die allgemeine Häufigkeit von Messerattacken bekannt sind.  Wir fordern in unserem Antrag deshalb die Einführung der statistischen Erfassung von Angriffen mit Stichwaffen. (Drucksache 17/2162)

Kassenbetrug schadet der Allgemeinheit – Schnelles Handeln ist gefragt

Manipulationen an Ladenkassen führen zu Steuerausfällen von mehr als zehn Milliarden Euro jährlich. Norbert-Walter Borjans wies das seinerzeit CDU-geführte Bundesfinanzministerium darauf bereits im Jahr 2014 hin, was dann wiederum zwei Jahre untätig blieb. Das schlussendlich vorgelegte Gesetz schrieb zwar die Einführung manipulationssicherer Kassen vor, gewährte gleichwohl großzügige Übergangsfristen. Diesen von vielen Seiten kritisierten Zustand hat nun auch der neue Landesfinanzminister erkannt und öffentlichkeitswirksam für eine schnellere Einführung manipulationssicherer Kassen geworben. Auf diese Worte, folgten aber keine Taten: eine konkrete politische Initiative blieb aus. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, zügig zu handeln – immerhin geht es hier um mehrere Milliarden Euro, die dem Landeshaushalt durch Kassenbetrug für andere Investitionen fehlen. (Drucksache 17/2165)

Kunststiftung NRW: Künstler/-innen brauchen mehr Sicherheit

Mit der Kunststiftung NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen herausragende künstlerische Projekte wie Ausstellungen, Konzerte, Tanzprojekte oder Lesungen. Die Förderung des internationalen Kulturaustauschs und begabter junger Künstler gehören zu den zentralen Aufgaben der Stiftung. Um diese Projekte fördern zu können, erhält die Kunststiftung bisher eine festgeschriebene Summe aus dem Landeshaushalt. Diese Praxis hat sich bei der Förderung von Projekten nicht immer bewährt. Um langfristige Verpflichtungen eingehen zu  können, braucht die Kunststiftung eine mehrjährige finanzielle Grundausstattung, welche die allgemeine Kostenentwicklung mitberücksichtigt. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, eine neue Vereinbarung mit der Kunststiftung auszuarbeiten, die eine mehrjährige finanzielle Grundausstattung für die Kunststiftung beinhaltet. (Drucksache 17/2161)

Rückkehr zu G9: Landesregierung trägt den Streit in die Schulen

Im Jahr 2005 wurde G8 in seiner heutigen Form von der damaligen Mitte-Rechts-Regierung eingeführt. Schwarz-Gelb hat den damaligen Fehler eingestanden und mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Rückkehr zu G9 eingeleitet. Aber es fehlt noch einiges: das Land überlässt die Entscheidung nach der Länge es gymnasialen Bildungsganges den Schulen, einen Streit, den die Landesregierung selber nicht austragen wollte. Nach den Herbstferien entscheidet die Schulkonferenz über den Übergang in G9 oder den Verbleib in G8. Eltern entscheiden in dem Fall nicht für ihre Kinder, sondern für eine nachfolgende Schülergeneration. Die SPD-Fraktion setzt sich für individuelle Bildungswege an jedem Gymnasium in NRW ein. Die  Oberstufe muss aus unserer Sicht so  reformiert werden,  dass  der  Regelfall  das  Abitur  nach  neun Jahren ist, die Absolvierung nach acht Jahren schulrechtlich aber möglich bleibt. (Drucksache 17/1818)

Gute Schule 2020: Kommunen brauchen mehr Zeit bei der Sanierung von Schulen

Mit dem von der SPD-geführten Landesregierung eingeführten Programm „Gute Schule 2020“ wird den Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Sanierung und Modernisierung der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel werden – trotz großen Interesses in den Kommunen – nicht im erforderlichen Umfang abgerufen. Der Grund: Zum einen gibt es in vielen Städten und Gemeinden aktuell nicht ausreichend Bau- und Planungskapazitäten, um die Sanierung oder Modernisierung zügig auf den Weg zu bringen. Zum anderen kommt es auch durch die aktuell hohe Auslastung bei den Unternehmen der Bauindustrie und des Bauhandwerks zu Verzögerungen. Wir fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, die Frist, in der die von den Kommunen abgerufenen Mittel zur Sanierung, Modernisierung oder den Ausbau von Schulen verwendet werden müssen, von 30 auf 42 Monate zu verlängern. (Drucksache 17/2163)

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