NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach fällt Dortmunder Mieter*innen in den Rücken – Mieterschutzverordnung gilt nicht in Dortmund

Landesbauministerin Ina Scharrenbach baut den Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen massiv ab. Die neue Mieterschutzverordnung, die die Ministerin vor wenigen Tage vorgestellt hat und die am 1. Juli 2020 in Kraft treten soll, trifft vor allem Dortmund hart. Die neue Mieterschutzverordnung ist ihren Namen nicht wert. Der weitreichende Mieterschutz in NRW, den die rot-grüne Landesregierung seit 2014 aufgebaut hatte, wird durch die neue Mieterschutzverordnung größtenteils wieder zurückgenommen. Lediglich 2,9 Millionen Einwohner*innen in 18 NRW-Kommunen fallen zukünftig in den Geltungsbereich der neuen Verordnung. Von der Mietpreisbremse profitierten zuletzt dagegen 4,1 Millionen Einwohner*innen in 22 Kommunen, von den Kappungsgrenzen 6,4 Millionen Einwohner*innen in 37 Kommunen und von der Kündigungssperrfrist 4,4 Millionen Einwohner*innen in 37 Kommunen.

Dortmund zählt nicht zu den 18 Kommunen, die sich im Geltungsbereich der neuen Mieterschutzverordnung befinden. Damit fällt Bauministerin Ina Scharrenbach den Mieterinnen und Mietern in Dortmund in den Rücken, obwohl wir auch hier einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Und das in einer Zeit, in der viele Menschen in Dortmund wegen der Corona-Krise um ihre Existenz fürchten, weil ihr Betrieb in Kurzarbeit ist oder sie ihren Job verlieren.

Mieterschutz Mieterschutzverordnung NRW Dortmund

Ich rechne damit, dass durch den Wegfall der Kappungsgrenze vielen Mieter*innen bald deutliche Mieterhöhungen ins Haus stehen. Die Beseitigung der Mietpreisbremse wird dazu führen, dass bei Neuvermietungen ebenfalls die Mietpreise deutlich steigen werden. Der Wegfall der Kündigungssperrfristverordnung ermöglicht es Vermieterinnen, ihren Mieter*innen bereits nach drei statt nach fünf Jahren zu kündigen, wenn sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen.

Die Pläne der Landesregierung sind im höchsten Maße unsozial. Die Schleifung des Mieterschutzes wird vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen, Alleinerziehende, Familien, die sich den Bau eines Eigenheims nicht leisten können, Auszubildende/Studierende und Sozialleistungsbezieher*innen treffen. Diese Menschen werden sich auf höhere Kosten für das Wohnen und noch eine längere Suche nach einer bezahlbaren Wohnung einstellen müssen.

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