Der Gesetzgeber ist gefordert, das dritte Geschlecht im Geburtenregister nun schnell zu berücksichtigen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein drittes Geschlecht als Eintragsoption im Geburtenregister erforderlich ist, erklärt Anja Butschkau, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bislang blieb Menschen, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden bzw. sich als intersexuell wahrnehmen, im Geburtenregister nur die Möglichkeit einer Leerstelle. Dieser Nulleintrag verletzt das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und diskriminiert Menschen, die weder männlich noch weiblich sind.

Nach dem erfreulichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Legislative nun bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die das dritte Geschlecht neben weiblich und männlich noch eine andere positive Bezeichnung des Geschlechts aufgenommen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Diskriminierung von Geburt an entgegenzuwirken.

Die Gesetzgeber sind gefordert, nun zügig zu handeln. Ich gehe davon aus, dass sich auch das Land Nordrhein-Westfalen konstruktiv an diesem Prozess beteiligt.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.