CDU und FDP planlos bei der Frauenförderung im Öffentlichen Dienst

Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes erklären Anja Butschkau, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin, und Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in Landtag NRW:

„Die heutige Anhörung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes hat deutlich gezeigt, dass diese Rücknahme verbunden ist mit einem Rückschritt der Frauenförderung im Öffentlichen Dienst. Vielmehr zeigt sich, dass es CDU und FDP an Willen mangelt, die Frauenförderung überhaupt voranzutreiben. Der nun vorgeschlagene Weg schafft weder eine Rechtsklarheit, noch Zufriedenheit in der Belegschaft. Eine abschließende Bewertung der Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Rechtslage hat bis heute nicht stattgefunden.

In der Anhörung wurde deutlich, dass es im Öffentlichen Dienst mit steigender Hierarchiestufe eine Abnahme der Repräsentanz von Frauen gibt und dass die alte Rechtslage nicht die gewünschten Erfolge gebracht habe – aber genau zu dieser möchten CDU und FDP mit dem neuen Gesetz wieder hin.

Die bloßen Ankündigungen weiterer Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern reichen nicht aus, um der wichtigen Bedeutung dieses Themas gerecht zu werden. Vielmehr nehmen CDU und FDP sehenden Auges diese strukturelle Benachteiligung weiter hin.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sieht vor, die bisherige Regelung des §19 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes wieder aufzuheben, die bei Beförderungen im Öffentlichen Dienst Frauen dann den Vorzug gegeben hat, wenn diese die wesentlich gleiche Eignung haben.

Die Regelung war von der rot-grünen Landesregierung eingeführt worden, nachdem auf Grundlage eines Gutachtens vom ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier festgestellt wurde, dass die Frauen im Öffentlichen Dienst strukturell benachteiligt werden, wenn es um Beförderungen geht. Die bisherige Formulierung basiert auf diesem Gutachten. Mit der Abschaffung will die schwarz-gelbe Landesregierung nun zum alten Rechtszustand zurückkehren, ohne diese Problematik zu lösen.

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