Augustinum Dortmund: Landesregierung mit der Impfung überfordert

Es ruckelt und hakt an allen Ecken und Enden. Gemeint ist die Impfkampagne der Landesregierung im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es ist klar, dass die Situation für alle Beteiligten neu ist und es bei der Impfung Schwierigkeiten gibt und es zu Korrekturen kommen kann. Doch die Vorlaufzeit war lang, einige Fehler hätten vermieden werden können und bei bestimmten Entscheidungen hätte die Landesregierung auf die Erfahrungen und Vorschläge der Kommunen hören sollen.

So stellt sich nun heraus, dass die Seniorenresidenz Augustinum in Dortmund Lücklemberg von keinem Impfteam, das die Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort vornimmt, besucht wird. Der Grund: Die von Land und Bund bestimmte Priorisierung bei der Impfreihenfolge. Diese wird den Kommunen und damit auch der Stadt Dortmund im Rahmen der Corona-Impf-Verordnung vorgegeben und sie haben diese umzusetzen.

Foto: Pexels/Nataliya Vaitkevich

Diese Priorisierung von stationären Pflegeeinrichtungen hat die Landesregierung im Rahmen eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 22.01.2021 gegenüber den Kommunen sehr deutlich gemacht. Dies hat zur Konsequenz, dass die Bewohnerinnen und Bewohner im Augustinum, sofern sie bis zum 31.01.2021 das 80. Lebensjahr vollendet haben, sich jetzt einzeln um einen Termin im Impfzentrum bemühen müssen.

Für die SPD-Landtagsabgeordnete Anja Butschkau liegt hier ein Versagen der Landesregierung vor: „Wieder einmal zeigt sich, dass die Landesregierung mit der Impfkampagne überfordert ist und die einzelnen Schritte nicht zu Ende gedacht hat. Die Stadt handelt nach den Vorgaben der Landesregierung und ihr ist damit nichts vorzuwerfen.

Dennoch ist die Situation für alle Beteiligten unbefriedigend, vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner im Augustinum und anderer Einrichtungen dieser Art. Eine Priorisierung der Bewohnerinnen und Bewohner des Augustinums würde zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund des nicht im ausreichenden Maße verfügbaren Impfstoffs, bedeuten, dass der Impfstoff dann nicht mehr für Menschen zur Verfügung stehen würde, die bereits einen Termin im Impfzentrum vereinbart haben.

Es ist richtig, dass Frau Middendorf als Patientenbeauftragte der Landesregierung mit Gesundheitsminister Laumann spricht, denn das ist die richtige Adresse für die Änderung dieses Zustandes. Schließlich legt die Landesregierung die Corona-Impf-Verordnung mit Erlassen für die Kommunen und Kreise verbindlich aus.

Neben diesem Thema sollte sich Minister Laumann dann auch direkt um die anderen Baustellen rund ums Thema Impfen kümmern – vor allem die Terminvergabe!“

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