„70 Jahre Grundgesetz sind ein Grund zum Feiern“

Letzte Woche Donnerstag begrüßte ich im Landtag eine große Besuchergruppe. Es besuchten mich aus Dortmund das DHB-Netzwerk Haushalt, die Evangelische Studierendengemeinde und die Frauenübernachtungsstelle der Diakonie. Es war also eine sehr bunt gemischte Gruppe.

Die Besuchergruppe durfte an dem Tag den Landtag besuchen, an dem das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 70 Jahre alt wurde, den 23.05.2019. Im Plenum des Landtags fand deshalb eine Debatte zu diesem Jubiläum statt. Die Besucherinnen und Besucher konnten eine Ausschnitt dieser Debatte miterleben.

70 Jahre Grundgesetz sind für mich ein Grund zum Feiern. Seit dem 23. Mai 1949 gilt in Deutschland: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, und auch „Eigentum verpflichtet“. Für mich ist das Grundgesetz ein gelungener Verfassungstext, der unsere Gesellschaft zusammenhält.

Mit der Gruppe diskutierte ich anschließend noch über Frauenpolitik im Landtag, den Mangel an Frauenhäusern in NRW und den Vorstoß von SPD und Grünen in NRW ein Parité-Gesetz einzuführen, das die Parteien dazu verpflichtet, bei der Besetzung ihrer Wahllisten genau so viele Frauen wie Männer zu berücksichtigen. Auch die Frage, wie ich zur Politk gekommen bin, interessierte die Besucherinnen und Besucher. Bei mir war es eindeutig der Kampf gegen Rechts zu Jugendzeiten. Zu der Diskussion kam auch noch meine Kollegin Nadja Lüders dazu und diskutierte mit uns über den Zustand unserer Demokratie und der SPD.

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